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   OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 433/05   

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https://dejure.org/2006,74788
OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 433/05 (https://dejure.org/2006,74788)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2006 - 15 W 433/05 (https://dejure.org/2006,74788)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2006 - 15 W 433/05 (https://dejure.org/2006,74788)
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  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Nichtigkeit der eine Teilungserklärung ändernden beschlüsse

 
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  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 433/05
    Allerdings macht die absolute Unzuständigkeit der Ei­ gentümerversammlung einen Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig, was aus dem Umstand folgt, dass die Wohnungseigentümer von der gesetzlichen Kompetenzzu­ weisung - ohne Öffnungsklausel in der Teilungserklärung - nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nach § 10 Abs. 1 WEG nur durch Vereinbarung abweichen können (BGH NJW 2000, 3500; BayObLG NJW-RR 2001, 1020J. Dies gilt jedoch nur dann, wenn durch den in Frage stehenden Mehrheitsbeschluss die Teilungserklärung abgeändert (sog. vereinbarungsabändernde Beschlüsse) oder gesetzliche Regelungen abbedungen werden sollen, nicht jedoch für sog. vereinbarungswidrige Beschlüsse, mit denen Regelungen der Gemeinschaftsordnung nicht geändert werden sollen, sondern lediglich im Einzelfall falsch angewendet werden (BGH a.a.O, 3501; BayObLG a.a.O.).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 433/05
    Grundlage dafür ist der Beschluss des BGH vom 2.6.2005 (NJW 2005, 2061), der zu dem Ergebnis gelangt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig ist, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 433/05
    Da hier Gegen­ stand des Verfahrens unzweifelhaft eine nach dieser Rechtsprechung der Eigentümerge­ meinschaft als Verband sui generis zustehende Forderung ist, bestehen keine Bedenken, die Partei- bzw. Beteiligtenbezeichnung auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch klar­ zustellen (Senat, Beschluss vom 24.10.2005, 15 W 162/05; OLG München, FGPrax 2005, 206).
  • BayObLG, 11.01.1990 - BReg. 1b Z 5/89

    Anteilige Verpflichtung zur Lastenrechnung und Kostenrechnung für ein

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 433/05
    Es genügt, dass diese Be­ träge durch die Angabe geeigneter Verteilungsschlüssel im Wirtschaftsplan in Verbindung mit den dem jeweiligen Wohnungseigentümer bekannten Umrechnungsfaktoren durch einfache Rechenvorgänge unschwer ermitteln lassen (BayObLG NJW-RR 1990, 720; 2003, 2323).
  • OLG Hamm, 22.06.1989 - 15 W 209/89

    Sofortige weitere Beschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2006 - 15 W 433/05
    Denn eine mangelhafte Amtsführung des Verwalters lässt das substantielle Interesse der Gesamtheit der Wohnungsei­ gentümer daran, dass die Zahlungsfähigkeit der Gemeinschaft für die laufenden Ausgaben aufrechterhalten bleibt, unberührt (Senat NJW-RR 1989, 1161, Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 28, Rdnr. 9).
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